Nutzungsbedingungen

Geodatenhaltende Stellen

Über das Geoportal Sachsenatlas werden Karten, Dienste und Applikationen etc. verschiedener Anbieter dargeboten. In diesem Zusammenhang werden als geodatenhaltende Stellen

bezeichnet, die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben oder zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen Geodaten erfassen, verwalten oder bereitstellen.

Für die Angebote, die der GeoSN als geodatenhaltende Stelle bereitstellt, gelten folgende allgemeine Nutzungsbedingungen: Landesvermessung Sachsen.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte beschreiben Befugnisse, die ein Nutzer mit Erlaubnis der geodatenhaltenden Stelle wahrnehmen kann. Nutzungsrechte können einem Nutzer zum einen für die Verwendung von Geodaten und zum anderen für die Verwendung der Diensteschnittstelle eingeräumt werden. Unter Nutzung

bezeichnet. Für alle Nutzungen muss die geodatenhaltende Stelle im erforderlichen Umfang Nutzungsrechte auf den Nutzer übertragen. Grundsätzlich kann die geodatenhaltende Stelle diese Rechte

Art und mögliche Beschränkung eines Nutzungsrechts werden grundsätzlich von der geodatenhaltenden Stelle und nicht durch das Geoportal bestimmt.

Bei der Nutzung von Geodaten kommen folgende übertragbare Rechte in Frage:

Nutzungsrecht

Erläuterung

Betrachten

Der Nutzer hat die Erlaubnis, Geodaten (in visualisierter Form) im Geoportal oder in einer eigenen Anwendung zu betrachten.

Integrieren in eigene, interne Geschäftsprozesse

Die geodatenhaltende Stelle erlaubt dem Nutzer, die Geodaten oder den Geodatendienst innerhalb seiner Institution zu verwenden.

Grafisches Bearbeiten

Die Erlaubnis zum grafischen Bearbeiten räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die grafische Präsentation (Styles) von Geodaten im Kartenbild zu verändern. Änderungen der inhaltlichen Aussagen (z. B. durch Weglassen, Generalisierung, Aggregation, Hinzufügen) sind nicht erlaubt.

Inhaltliches Bearbeiten

Die Erlaubnis zum inhaltlichen Bearbeiten räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, die Geoinformationen der geodatenhaltenden Stelle abzuwandeln, d. h. umgestalten, hinzufügen, anpassen. Dabei dürfen die ursprünglichen beabsichtigten inhaltlichen Aussagen nicht verblassen. Ferner muss durch den Nutzer sichergestellt werden, dass Geoinformationen, nach der Bearbeitung inhaltlich nicht fehl interpretiert werden können.

Vervielfältigen

Die Erlaubnis zum Vervielfältigen räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, von den Geodaten auf beliebige Art und Weise Kopien oder Replikationen anzufertigen. Geodaten, die über Geodatendienste bereitgestellt werden, können insbesondere durch folgende Verfahren vervielfältigt werden:

  • Herstellung von Replikationen (auch in bearbeiteter Form),
  • Speicherung und
  • Erzeugung analoger Druckerzeugnisse oder eines PDF-Dokuments,

Als Speicherung gilt sinngemäß jede Nutzung der Geodaten, die unabhängig vom Geodatendienst erfolgt.

Weitergeben

Die Erlaubnis zum Weitergeben räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, Geodaten und Geodatendienste an bestimmbare Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für Geodaten, die ein Nutzer zuvor grafisch oder inhaltlich bearbeitet hat, sowie analoge Druckausgaben und PDF-Dokumente. Die Erlaubnis schließt eine Verwendung in öffentlich zugänglichen Netzwerken, wie dem Internet, aus.

Veröffentlichen

Die Erlaubnis zum Veröffentlichen räumt dem Nutzer die Möglichkeit ein, Geodaten und Geodatendienste der Öffentlichkeit anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Dies gilt auch für Geodaten, die ein Nutzer zuvor grafisch oder inhaltlich bearbeitet hat, sowie analoge Druckausgaben und PDF-Dokumente. Die Verbreitung über öffentliche Netzwerke, wie dem Internet, ist erlaubt.